Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, die, ob schriftlich, elektronisch, mündlich oder anders mit Pixeamo, Am Kroog 16, 22147 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Pixeamo“ genannt), jetzt oder künftig abgeschlossen werden. Abweichende AGB nationaler und internationaler Vertragspartner erkennt Pixeamo nicht an. Angebote sind hauptsächlich an Teilnehmer / Kunden am deutschen Markt gerichtet. Die Leistungen erbringt Pixeamo in Hamburg, Deutschland. Die Parteien wählen darum deutsches Recht und als Gerichtsstand, soweit zulässig (bei Kaufleuten; Öff. jur. Personen), Hamburg, Deutschland.
Zustandekommen des Vertrages
Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Die verbindliche Auftragserteilung des Vertragspartners kann in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Kunden werden von Pixeamo durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email in Form eines PDF Dokumentes (Bereitstellungsvertrag) angenommen, um verbindlich zu werden. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Kunden bindend. Abonnements-/Wartungsverträge gelten ab dem nächsten ersten Kalendertag des der Auftragserteilung folgen– den Monats. Die Laufzeit beginnt entsprechend mit diesem ersten Kalendertag. Abonnementsverträge laufen über den im Auftrag genannten Zeitraum und verlängern sich um jeweils den selben Zeitraum, wenn sie nicht mindestens sechs Wochen vor Ablauf gekündigt werden. Eine Kündigung muss in Schriftform (§ 126 Abs. 1 BGB) erklärt werden. Ein Ersatz durch elektronische Form (§ 126 Abs. 3 BGB) ist ausgeschlossen. Alle Preise gelten netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Unsere im Internetauftritt genannten Preise basieren darauf, dass Pixeamo im Impressum und in den Fußzeilen von Webseiten eine Verlinkung zu „pixeamo.com“ anbringt. Soll die Verlinkung auf Fußzeilen unterbleiben, gelten die im Internet ersichtlichen Preise nicht, sondern müssen individuell erfragt werden.
Allgemeine Termine und Fristen
Feste Liefer bzw. Abgabetermine sagt Pixeamo nicht zu. Ist dies gewünscht, bedürfen sie der ausdrücklichen Vereinbarung und müssen bei Beginn des Auftrags von Pixeamo bestätigt werden. Die Fristeinhaltung durch Pixeamo setzt eine ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden z.B. bei der Beschaffung von Unterlagen, Bildmaterial, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften etc. voraus. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Urlaubszeiten unterbrechen Fristen nicht. Soll der Lauf einer Frist durch Unterbrechung verlängert werden, ist dies von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen und zu vereinbaren. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von Pixeamo liegen, verlängern sich insbesondere Liefer– und andere Fristen, soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des Vertragsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind, entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Pixeamo wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Kunden nach Möglichkeit unverzüglich mitteilen.
Änderungen / Abnahme
Pixeamo ist nur verpflichtet, angemessene und durchführbare Korrektur– und Änderungswünsche des Kunden zu akzeptieren. Bei Überschreitung, die mehr als 10% der Entwicklungskosten ausmachen, wird Pixeamo den Kunden im Voraus informieren und dies sowie eine angemessene Preiserhöhung inkl. einer Vorauszahlung vor der Weiterarbeit mit ihm abstimmen. Kommt eine Vereinbarung diesbezüglich nicht zustande, kann Pixeamo umgehend die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen. Es ist dabei unerheblich, ob der Kunde das Arbeitsergebnis verwenden bzw. gebrauchen kann. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Pixeamo ist berechtigt, einen Auftrag nach Vertragsabschluß zurückzuweisen und / oder zu beenden wenn:
• die vom Kunden gelieferten Inhalte gegen geltende Gesetze, die guten Sitten oder andere rechtliche Bestimmungen verstoßen oder Pixeamo sie anderweitig für nicht vertretbar hält;
• Zahlungen oder Teilzahlungen nicht vereinbarungsgemäß und pünktlich geleistet und / oder Lastschriften nicht eingelöst werden;
• einzuarbeitende Inhalte nicht fristgerecht, wie vereinbart, zur Verfügung gestellt werden;
• der Kunde notwendige Angaben / Inhalte zurückhält und sich somit die eingeplante Ausarbeitungszeit verlängert;
• eine zulässige Vereinbarung über Korrektur– und Änderungswünsche des Kunden nicht zustande kommt.
Diese Punkte berechtigen den Kunden nicht zur Einstellung seiner Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen. Bei Projekten und Arbeiten, welche aufgrund der o.g. Punkte unterbrochen und eingestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, den bereits erbrachten Aufwand für dieses Projekt, mindestens jedoch 50% der Auftragssumme (inkl. MwSt.) als Entschädigung für entgangenen Gewinn und entstandenen Arbeitsaufwand, zu zahlen. Alle bis zum Zeitpunkt der Beendigung erstellten Projektdaten und –arbeiten werden dem Kunden erst nach Bezahlung ausgehändigt. Die Abnahme erfolgt schriftlich oder per Email durch einen Freigabevermerk. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen. Geht binnen 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Produktes schriftlich geltend zu machen. Danach gilt es als mangelfrei abgenommen. Mängel an der Produktleistung werden von Pixeamo innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme auf eine entsprechende Mitteilung durch den Kunden hin behoben. Dies geschieht nach Wahl von Pixeamo durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Selbstvornahme nach § 637 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die zeitliche Verzögerung, die durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Pixeamo im Rahmen dieser Gewährleistung entstehen kann, begründet keine Schadensersatzpflicht, solange die zeitliche Verzögerung angemessen bleibt. Als noch angemessen sehen die Parteien einen Zeitraum von 4 Wochen an.
Termine und Fristen für Zahlungen / Verzug
Die Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Hälfte bei Auftragserteilung, der Rest nach Abnahme des Produktes durch den Kunden fällig. Bei länger andauernden Projekten behält sich Pixeamo die Erstellung von Teilrechnungen vor. Pixeamo zieht Rechnungsbeträge mittels SEPA-Basislastschrift (SEPA Direct Debit Core) ein. Bei Abonnementsverträgen geschieht dies ausnahmslos durch wiederkehrende Lastschrifteinzüge. Gläubiger-ID und Mandatsreferenz sowie Zeitpunkt und Betrag des Einzugs werden dem Kunden in der Auftragsbestätigung / dem Bereitstellungsvertrag oder in einem Mandatsschreiben mitgeteilt. Hinweis: Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungstag, die Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut des Kunden vereinbarten Bedingungen. Für die Bearbeitung von Lastschriften, die nicht eingelöst wurden, berechnet Pixeamo dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr, die Fremdkosten beinhaltet. Soweit der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren nicht teilnimmt, berechnet Pixeamo einen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand pro Rechnung. Wenn nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort nach Erhalt spätestens jedoch nach 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist Pixeamo berechtigt, weitere Bearbeitungsentgelte und die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben, sowie den Auftrag zu beenden. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie durch E-Mail an den Kunden zugestellt worden ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag, nicht aber bei Unterbrechung und Einstellung der Arbeiten zu. Aufrechnen kann er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen.
Eigentumsvorbehalt
Alle zu einem Projekt gehörigen Materialien und Objekte (Internetseiten, Scripte, Programme, Grafiken) bleiben Eigentum von Pixeamo und alle damit verbundenen Rechte, wie Urheberrechte für veröffentlichte, von Pixeamo erstellte Objekte bleiben bei Pixeamo bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises. Der Kunden erhält erst mit der vollständigen Bezahlung die vollen Eigentums-, Nutzungs– und Kopierrechte für die erstellten Objekte.
Haftung / Gewährleistung
Allgemeine Erklärungen und Beschreibungen von Software stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften durch Pixeamo dar. Pixeamo übernimmt trotz sorgfältiger Arbeit zu Sicherung und Sicherheit des Kunden keine Haftung für Webseiten, E-Mailverkehr etc. gegen Schäden oder Angriffe von Dritten (Hackangriff, Schadenssoftware, Virenbefall etc.). Pixeamo geht davon aus, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er verfügungsbefugter Rechtsinhaber seines/r gelieferten Materialien / Inhalte ist und Ihm die Nutzungs-, Verwertungs– und Besitzrechte zustehen. Zu diesen Inhalten zählen Fotos, Grafiken, Animationen, Filme, Tonelemente, Texte, Logos, etc. . Pixeamo haftet nicht für die vom Kunden gelieferten Inhalte und ist zur Prüfung der wettbewerbsrechtlichen und inhaltlichen Richtigkeit, sowie vorrangiger Rechte Dritter nicht verpflichtet. Pixeamo übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien. Pixeamo verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Pixeamo haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Für die wettbewerbs– und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Pixeamo nicht.
Vertraulichkeit / Rechte Dritter / Referenznennung / Verlinkung
Alle Pixeamo zur Verfügung gestellten, als vertraulich erkennbaren Daten (Kundenverzeichnisse, Geschäftsunterlagen, etc.) werden streng vertraulich behandelt und von Pixeamo nur soweit verwendet, wie es die Arbeiten an der Projektrealisation erfordern. Kein solches Material wird an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht anders vereinbart ist oder zur Realisierung des Projektes außen stehende Kooperationspartner einbezogen werden müssen. Im übrigen stellt der Kunde selbst Sicherheitskopien her. Der Auftraggeber hält Pixeamo von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten, Unterlagen, Bildmaterialien etc. frei. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Pixeamo seinen Namen in eine Referenzliste (Online sowie auf Printmedien) aufnimmt, ohne dass eine Verpflichtung hierzu besteht. Sollte dies nicht gewünscht sein, kann der Kunde dies durch eine Email an Pixeamo mitteilen. Sein Name wird dann umgehend gelöscht. Alle Preise verstehen sich einschließlich der Verlinkung im Impressum und in den Fußzeilen der Webseiten der Kunden. Ist der Kunde mit einer Verlinkung in den Fußzeilen nicht einverstanden, so muss er diese Vertragsänderung ausdrücklich vor, spätestens bei Auftragserteilung von sich aus mitteilen.
Mediationsklausel
Sollte es zwischen Pixeamo und dem Kunden bei oder nach der Durchführung dieses Vertrages zu Meinungsverschiedenheiten kommen, so führen die Parteien zu deren Beilegung zunächst ein Mediationsverfahren auf der Grundlage der Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte (http://www.hk24.de/linkableblob/363568/.4./data/Mediationsordnung-data.pdf) durch. Für die Dauer des Mediationsverfahrens verzichten die Parteien auf Einleitung gerichtlicher Schritte. Hiervon sind Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes und Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von € 10.000,00 ausgenommen. Diese Mediationsvereinbarung bindet auch die Gesamt– und die Einzelrechtsnachfolger der Parteien. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Mediationsvereinbarung – die nur schriftlich geändert werden kann — im übrigen wirksam.
Salvatorische Klausel / Teilwirksamkeit
Wenn eine oder mehrere Vereinbarungen oder Bestimmungen des Vertrages rechtsunwirksam sind oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen und Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen oder Bestimmungen müssen dann durch eine rechtswirksame Regelung, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.
Stand: 26.08.2016